Das Sozialrecht gewährt Personen gegen bestimmte Sozialversicherungsträger (z.B. Jobcenter, Sozialamt, Krankenkasse, Rentenversicherung und weitere) Ansprüche auf Leistungen, damit sie ein menschenwürdiges Dasein führen können, auch wenn sie dazu aus eigener Kraft nicht bzw. nicht mehr in der Lage sind. Die soziale Sicherung in Deutschland stützt sich dabei auf 5 Säulen: Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung. Das Sozialrecht umfasst insgesamt 12 Sozialgesetzbücher und zahlreiche weitere Gesetze, die auch als Sozialgesetze gelten. Besonders komplex sind dabei Sachverhalte mit migrationsrechtlichem Bezug. In diesen Fällen gelten zahlreiche Sonderregelungen, insbesondere im Asylbewerberleistungsgesetz. In der Praxis ist einer der wichtigsten Bereiche des Sozialrechts die Grundsicherung. Dabei geht es um Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Die Sozialleistungsträger sind überlastet und haben meist zu wenig Zeit, die Anliegen der Betroffenen angemessen zu bearbeiten. In der Folge kommt es immer wieder zu falschen Entscheidungen der Sozialleistungsträger und langen Verfahrensdauern. Die Betroffenen können sich in einer solchen Situation selbst nur schlecht helfen. Welcher Sozialleistungsträger ist für welchen Antrag zuständig? Welche Rechte oder Rechtsmittel stehen einem zu? Welche Fristen sind zu wahren?
Wir begleiten Sie gerne in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten, etwa bei der Antragstellung, Widerspruch, Überprüfung oder Klage. Zögern Sie nicht, sich frühzeitig an uns zu wenden.
Sozialrechtliche Tätigkeitsschwerpunkte sind zum Beispiel:
- Arbeitslosengeld I („ALG I“)
- Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
- Arbeitsförderung
- Grundsicherung und Hilfen im Alter
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kosten der Unterkunft
- BAföG
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Schwerbehindertenrecht („Grad der Behinderung“)
- Soziale Pflegeversicherung („Pflegegrade“)
- Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung