Migrationsrecht

Das Migrationsrecht bzw. Ausländer­recht regelt die Einreise und den Aufenthalt in der Bundes­republik Deutschland (und der Europäischen Union) für Personen, die nicht die deutsche Staats­angehörigkeit besitzen. Das deutsche Migrations­recht bzw. Ausländer­recht ist extrem restriktiv und kompliziert ausgestaltet. Es setzt sich aus den unterschiedlichsten Rechts­quellen zusammen, wie zum Beispiel der Genfer Flüchtlings­konvention und dem AsylG, dem Visakodex, dem AufenthG und der AufenthV sowie der BeschV, dem FreizügG/EU, dem ARB 1/80 sowie dem StAG usw. Die maßgeblichen Regelungen sind dabei ständigen und teilweise überhasteten Gesetzes­änderungen unterworfen.

Wer als Ausländer in Deutschland Asyl beantragen will oder aus anderen Gründen einen Aufenthalt begehrt (Studium, Ausbildung, Arbeit, Familien­zusammenführung) oder wer sich einbürgern lassen möchte, sieht sich daher oft vor erhebliche Probleme gestellt. Wo ist welcher Antrag zu stellen? Was ist vorzutragen oder beizubringen? Welche Rechte und Rechts­mittel stehen einem zu? Welche Fristen sind zu wahren?

Wir begleiten Sie gerne in all diesen migrations­rechtlichen Angelegenheiten. Zögern Sie nicht, sich frühzeitig an uns zu wenden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich die meisten Probleme und oft auch langjährige und teure Klage­verfahren vermeiden lassen, wenn bereits im Verfahren vor der jeweiligen Behörde eine anwaltliche Betreuung erfolgte.

Globus Cut

Migrationsrechtliche Tätigkeits­schwer­punkte sind zum Beispiel:

  • Asylverfahren
  • Dublin-Verfahren
  • Widerruf oder Rücknahme der Asylberechtigung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Visumverfahren
  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln
  • Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
  • Aufenthaltstitel zum Studium und zur Ausbildung
  • Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit
  • Aufenthaltstitel zur Familien­zusammenführung
  • Aufenthaltstitel zum Ehegatten­nachzug
  • Freizügigkeitsrecht für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen
  • Aufenthaltsrecht für türkische Arbeit­nehmer und ihre Familien­angehörigen
  • Einbürgerung