Kosten

Grundsätzlich richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwalts­vergütungs­gesetz (RVG). Hiernach ist bereits die erste Beratung gebühren­pflichtig. Eine Erst­beratung kostet bei uns gemäß § 34 RVG 150,00€ inklusive Mehrwert­steuer. Viele Probleme lassen sich bereits im Beratungs­gespräch klären. Sollte weiterer Handlungs­bedarf bestehen, werden Sie über weiteren Kosten aufgeklärt. So behalten Sie immer die volle Kosten­kontrolle.

Ratsuchende, die sich eine anwalt­liche Beratung oder Vertretung nicht aus eigenen finanziellen Mitteln leisten können, haben unter Umständen die Möglichkeit, Beratungs­hilfe oder Prozesskosten­hilfe zu erhalten.