Grundsätzlich richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hiernach ist bereits die erste Beratung gebührenpflichtig. Eine Erstberatung kostet bei uns gemäß § 34 RVG 150,00€ inklusive Mehrwertsteuer. Viele Probleme lassen sich bereits im Beratungsgespräch klären. Sollte weiterer Handlungsbedarf bestehen, werden Sie über weiteren Kosten aufgeklärt. So behalten Sie immer die volle Kostenkontrolle.
Ratsuchende, die sich eine anwaltliche Beratung oder Vertretung nicht aus eigenen finanziellen Mitteln leisten können, haben unter Umständen die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu erhalten.