- 15. August 2025
Das Verwaltungsgericht hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, dem Mandanten die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Der Mandant stammt aus einer Familie, die aufgrund ihres Engagements für die prokurdische Bewegung in den Fokus der türkischen Sicherheitsbehörden geraten war. Nachdem der Mandant in den sozialen Medien prokurdische Beiträge erstellt, kommentiert und geteilt hatte, war gegen den Mandanten wegen des Vorwurfs der Propaganda für eine Terrororganisation ein Strafverfahren eröffnet und ein Festnahmebefehl erlassen worden.
Das Verwaltungsgericht ging davon aus, dass das gegen den Mandanten eingeleitete Strafverfahren Ausdruck politischer Verfolgung war. Im Hinblick auf Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Propaganda für eine Terrororganisation sei davon auszugehen, dass die türkischen Gerichte keine Unabhängigkeit besitzen und kein den rechtsstaatlichen Grundsätzen genügendes Verfahren oder faire Prozessführung gewährleisten. Es existiere insbesondere bei Fällen von vermeintlichem Terrorismus eine Missachtung grundlegender Garantien für ein faires Verfahren durch die türkische Justiz. Es komme in solchen Verfahren zu einer sehr lockeren Anwendung des Strafrechts auf eigentlich rechtskonforme Handlungen, was zu einem Grad an Rechtsunsicherheit und Willkür führe.