- 27. Juni 2025
Das Verwaltungsgericht hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, dem Mandanten die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Der Mandant hatte sich für die prokurdische Bewegung engagiert und mehrere Jahre lang ein Restaurant in der Türkei betrieben, das auch von Kurden und Mitgliedern der HDP besucht wurde. Das Verwaltungsgericht ging nun davon aus, dass dem Mandanten wegen dieser Verbindungen zur HDP bei einer Rückkehr in die Türkei mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung drohe. Der Mandant habe als Geschäftsmann sowohl in organisatorischer als auch in finanzieller Hinsicht eine nicht unerhebliche Rolle bei der Durchführung politischer Aktivitäten der HDP gespielt.