- 22. August 2023
Das Verwaltungsgericht hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, der Mandantin die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Familie der Mandantin und die Mandantin selbst hatten sich seit Jahren für die HDP an exponierter Stelle engagiert. Die Mandantin war von der Polizei mehrfach verhaftet worden. Daher ging das Verwaltungsgericht davon aus, dass der Mandantin bei einer Rückkehr in die Türkei mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Strafverfolgung oder Folter wegen ihrer politischen Überzeugung droht. Der türkische Staat gehe insbesondere gegen höherrangige Partei- und Vorstandsmitglieder vor, die in der HDP eine herausgehobene Rolle einnehmen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte den Asylantag zunächst abgelehnt.