- 8. Juni 2021
Die Mandantin war zusammen mit ihren Kindern aus dem Libanon geflohen und hatte in Deutschland für sich und ihre Familie einen Asylantrag gestellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte diesen Asylantrag ab und forderte die Mandantin und ihrer Kinder zur Ausreise in den Libanon auf.
Das Verwaltungsgericht verpflichtete nun das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, für die Mandantin und ihre Kinder ein Abschiebungsverbot hinsichtlich des Libanon festzustellen. Aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse im Libanon und der besonderen Situation der Mandantin hielt es das Verwaltungsgericht für beachtlich wahrscheinlich, dass die Mandantin und ihre Kinder bei einer Rückkehr in den Libanon nicht in der Lage sein werden, ihr Existenzminimum in ausreichendem Maße sicherzustellen. Der Libanon befinde sich in einer der schwersten Finanz- und Wirtschaftskrisen, inzwischen drohe sogar der Staatsbankrott. Die Mandantin sei körperlich sehr angeschlagen und alleinerziehende Mutter von vier Kindern.