Fortbildung im Migrations­recht

Die Fortbildung im Migrations­recht befasste sich mit den Möglich­keiten der Familien­zusammen­führung. Familien werden im Migrations­recht mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert: vom Visums­verfahren vor der Ein­reise bis zur Erteilung eines Aufenthalts­titels nach der Einreise. Dabei macht es einen großen Unter­schied, ob der Nachzug zu deutschen Staats­angehörigen, Unions­bürgern oder Drittstaats­angehörigen begehrt wird. Es gelten auch unter­schiedliche Regelungen für den Nach­zug des Ehe­partners, den Nach­zug von Geschwistern oder den Nach­zug der Eltern. Die Fort­bildung gab einen Über­blick über diese unter­schiedlichen Möglich­keiten unter Berück­sichtigung der aktuellen Gesetzes­änderungen und Recht­sprechung.