- 5. Dezember 2020
Die Fortbildung im Migrationsrecht befasste sich mit den Möglichkeiten der Familienzusammenführung. Familien werden im Migrationsrecht mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert: vom Visumsverfahren vor der Einreise bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise. Dabei macht es einen großen Unterschied, ob der Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen, Unionsbürgern oder Drittstaatsangehörigen begehrt wird. Es gelten auch unterschiedliche Regelungen für den Nachzug des Ehepartners, den Nachzug von Geschwistern oder den Nachzug der Eltern. Die Fortbildung gab einen Überblick über diese unterschiedlichen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzesänderungen und Rechtsprechung.