- 18. September 2019
Die Fortbildung zum Beweisantrag und zur Berufungszulassung im Migrationsrecht befasste sich mit den formellen und inhatlichen Anforderungen an einen Beweisantrag. Es ging auch um Gründe für die Ablehnung der Beweisanträge und der Gegenvorstellung. Dabei wurden insbesondere auf die asylspezifischen Besonderheiten der Klageverfahren hingewiesen. Der Gesetzgeber hat die Klageverfahren in Asylsachen nämlich weiter eingeschränkt. Die Fortbildung befasste sich auch mit den Anforderungen an den Zulassungsberufungsantrag an die Oberverwaltungsgerichte.