Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erkennt Verfolgung wegen drohender Zwangs­verheiratung an

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat eine Mandantin als Asyl­berechtigte anerkannt, die aus ihrem Herkunft­sland wegen einer drohenden Zwangs­verheiratung fliehen musste.

Die Mandantin sollte nach den traditionellen Vorstellungen ihrer Familie gegen ihren Willen verheiratet werden. Das Bundes­amt für Migration und Flüchtlinge erkannte die Mandantin nun als Asyl­berechtigte an. Das Recht auf Asyl folgt nicht unbedingt nur aus einer staat­lichen Verfolgung. Ein Asylgrund kann auch die Verfolgung durch nicht­staatliche Akteure sein, wie zum Beispiel Verfolgung durch Familien­mitglieder. Voraussetzung ist, dass der Staat nicht in der Lage oder willens ist, Schutz vor dieser Verfolgung zu bieten.