- 1. Juli 2019
Das Verwaltungsgericht hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, die Mandantin als Asylberechtigte anzuerkennen.
Die Mandantin war in der Türkei als Journalistin für mehrere Zeitschriften tätig. Mehrere Mitarbeiter dieser Zeitschriften wurden aus politischen Gründen festgenommen. Die Mandantin selbst hatte Interviews mit regierungskritischen Künstlern geführt und zahlreiche regierungskritische Kommentare auf Facebook veröffentlicht, geteilt oder geliked. Solche regierungskritischen Äußerungen führen nach Ansicht des Verwaltungsgerichts in der Türkei zunehmend zu Strafverfolgung und Verurteilungen. Derartige Äußerungen würden sogar zur Feststellung der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung herangezogen. Dabei könne in politischen Strafprozessen nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die richterliche Unabhängigkeit und die Verfahrensgarantien im Strafverfahren gewährleistet werden. Aus diesen Gründen ging das Verwaltungsgericht davon aus, dass die Mandantin bei einer Rückkehr in die Türkei Verfolgungshandlungen aus politischen Gründen zu befürchten hat. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte den Asylantrag zunächst abgelehnt.