Verwaltungs­gericht erkennt Verfolgung wegen regierungs­kritischer Kommentare an

Das Verwaltungs­gericht hat das Bundes­amt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, die Mandantin als Asyl­berechtigte anzuerkennen.

Die Mandantin war in der Türkei als Journalistin für mehrere Zeit­schriften tätig. Mehrere Mitarbeiter dieser Zeit­schriften wurden aus politischen Gründen fest­genommen. Die Mandantin selbst hatte Interviews mit regierungs­kritischen Künstlern geführt und zahlreiche regierungs­kritische Kommen­tare auf Facebook veröffentlicht, geteilt oder geliked. Solche regierungs­kritischen Äußerungen führen nach Ansicht des Verwaltungs­gerichts in der Türkei zunehmend zu Straf­verfolgung und Verurteilungen. Derartige Äußerungen würden sogar zur Fest­stellung der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung heran­gezogen. Dabei könne in politischen Straf­prozessen nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die richterliche Unabhängigkeit und die Verfahrens­garantien im Straf­verfahren gewährleistet werden. Aus diesen Gründen ging das Verwaltungs­gericht davon aus, dass die Mandantin bei einer Rück­kehr in die Türkei Verfolgungs­handlungen aus politischen Gründen zu befürchten hat. Das Bundes­amt für Migration und Flüchtlinge hatte den Asyl­antrag zunächst abgelehnt.